Leider schlechte Nachrichten bezüglich unserem traditionellem Wintersonnwendfeuer/Julfest…

Seit Oktober gilt das neue Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG), in dem unter § 3. Absatz 1 folgendes steht:

Sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen nicht biogener Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist verboten. mit dem Zusatz Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen bedürfen einer zeitlichen und räumlichen Ausnahme des Landeshauptmanns!!

Nachdem wir leider keinen direkten Draht zu UHLH “I win, you win, Erwin” haben, müssen auch wir uns dem Gesetz beugen und sehen uns außerstande dieses Jahr ein Wintersonnwendfeuer zu veranstalten…

Allerdings steht unter Absatz (3) Punkt 3.: Vom Verbot des Abs. 1 ausgenommen sind Grillfeuer

Flexibel und Rechtschaffen wie wir sind passen wir uns dem für alle Österreicher geltendem Recht an und disponieren daher um. Wir bieten daher als Ersatzprogramm ein

WintersonnwendGRILLFEUER

an, bei dem wir zusätzlich zum traditionellen Gulasch/Chili/Bier/Glühwein auch EINE Grillwurscht ins Programm aufnehmen!

Freitag 17.12.2010 Zündung 19:00

Rest wie gehabt

Stefan David